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Festwirtschaft

Jugendliche Turnerinnen und Turner bilden die Zukunft jedes Vereins und sollen daher
Teil eines unvergesslichen Turnfestes sein. Ihnen und ihrer Gesundheit gegenüber tragen
wir alle aber auch eine Verantwortung.


Gemäss dem schweizerischen Strafgesetzbuch ist es verboten:

  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren alkoholische Getränke und Zigaretten zu verkaufen oder abzugeben.

  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Spirituosen, Aperitifs, Alcopops und Zigaretten zu verkaufen oder abzugeben.

Uns ist es ein Anliegen, die geltenden Regeln zum Schutz der Jugendlichen einzuhalten.
Deshalb gilt:

  • Ohne amtlichen Ausweis keine alkoholischen Getränke und Zigaretten an Kinder und Jugendliche!

  • Das Mitbringen von Alkohol wird auf dem ganzen Festgelände nicht toleriert.

Während des Festwochenendes kann an der Helferzentrale ein der Altersgruppe entsprechendes Armband bezogen werden. Es werden nur amtliche Ausweise (Pass, ID)
akzeptiert.

Die Riegenleiter/-innen werden gebeten, die Jugendlichen auf die geltenden Regeln
und den Bezug der Jugendschutzbändel aufmerksam zu machen.


Ohne Ausweis oder Bändeli kein Alkohol!

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